Die Schulgeldkosten (Elternbeitrag) beinhalten Schulunterricht, Blockzeitenbetreuung, Mittagessen, Material- und Unfallversicherungskosten. An der Schulvereinsversammlung wird jeweils die Beitragsrichtlinie festgelegt. Ziel unserer Beitragsregelung ist, Kostendeckung in Solidarität und Eigenverantwortung zu erreichen. Beim Eintritt in die Schule und bei Bedarf findet ein Beitragsgespräch mit der Elternbeitragskommission statt.

Für das Schuljahr 2025/26 gilt für Familien mit nur einem Kind im Kindergarten eine Vergünstigung von 20% auf den ordentlichen Elternbeitrag.

Beispiele Elternbeitrag:

Massgebend für die Festsetzung des Elternbeitrags sind das Total der Einkünfte der Familie (Ziffer 7 der Steuerveranlagung) und die Anzahl der Kinder, welche die Schule besuchen. Um Ihnen ein Bild zu den monatlichen Kosten zu geben, finden Sie in folgender Tabelle einige Beispiele:

Total EinkünfteMonatsbeitrag für 1 KindMonatsbeitrag für 2 KinderMonatsbeitrag für 3+ Kinder
60'000.- 850.- (Minimalbeitrag)1’000.-1’050.-
80'000.-1'104.-1'320.-1'376.-
100'000.-1'380.-1'650.-1'720.-
120'000.-1'656.-1'980.-2'064.-
140'000.-1'932.-2'310.-2'408.-
160'000.-2'208.-2'640.-2'752.-
182'000.-2'500.-2'850.-3'000.- (Maximalbeitrag)

Hinweis: Zur detaillierten Beitragsermittlung bitte die Elternbeitragsordnung unter 'Regelung für Elternmitglieder' beachten.